BVerfG vom 6.6.2018 - 1 BvR 1375/14 u.a.
- 13. Juni 2018
Bundesverfassungsgericht stoppt Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot
Die Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine kalendermäßige Befristung nicht zulässig, wenn bei demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bislang diese Vorschrift so ausgelegt, dass dieselben Arbeitsvertragsparteien nach einer Unterbrechung von drei Jahren erneut einen kal

